Auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan haben alle Patienten einen Anspruch.
Dies ist in der Vergangenheit auch in der ÄQW ausreichend kommuniziert worden.
Bei Vorlage des Medikationsplans durch eine Patientin / einen Patienten ist in jeder ÄQW-Praxis zu prüfen, ob sich aus der umfangreichen Medikation Wechselwirkungen ergeben oder welche sonstigen Konsequenzen die Polymedikation haben könnte.
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Wie bereits verschiedentlich mitgeteilt, ist die Praxis von Herrn Dr. Engelmann in Witten-Stockum seit einigen Wochen geschlossen.
Folgende ÄQW-Praxen bieten sich an,
Vertretung für die Patienten in Stockum zu übernehmen: